Bau- und Architekenrecht
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Bau- und Architektenrecht
Fast jeder sehnt sich nach innerem Frieden. Fast!
Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben, wenn es dem bösen Nachbarn nicht gefällt.

(Schiller / Wilhelm Tell)

„Die Materie und das Rechtsgebiet sind komplex und konfliktträchtig. Rechtssicherheit bringt nur Erfahrung, Kompetenz, Durchsetzungskraft und Tempo.
Sie sparen Zeit, Nerven und Geld.“

Albrecht Rüdele
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Privates Baurecht

Auf dem Gebiet des privaten Baurechts begleiten wir umfassend die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Betreuung (bei Baumängeln, Geltendmachung von Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Bauverzug etc.), die Durchführung eines Beweisverfahrens bei Baumängeln. Darüber hinaus vertrete ich Bauherren bei der Prüfung von Architektenleistungen und Honoraren.

Architektenrecht

Ich vertrete Architekten und Ingenieure bei der Geltendmachung ihrer Honoraransprüche (VOB/BGB UND HOAI) vor Gericht, bei der Abwendung von Regressansprüchen aus den geplanten und überwachten Bauvorhaben.

Nachbarrecht

Die wichtigsten Punkte: Grundstücksrechte, Abstände, Grenzbepflanzung, Lärm- und Schallschutz sowie die Abwehr von Baugenehmigungen.

Öffentliches Baurecht

Im Fokus des Öffentlichen Baurechts stehen Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, deren Nachbarn, Baugenehmigungsbehörden und Gemeinden. Tätig werden wir mit der Überprüfung und ggf. Anfechtung von Baugenehmigungen.

Leistung

Vertrags- u. Mängelhaftungsrecht nach BGB und VOB/B
Werklohn/Vergütung
Honorar VOB/B, BGB und HOAI
Bauversicherungsrecht
Sicherung von Ansprüchen
Beweissicherung
Honorarfragen in eigener Sache
Kosten des Verfahrens
Prüfung von Musterverträgen
Außergerichtliche Streitbeteiligung