(Schiller / Wilhelm Tell)
„Die Materie und das Rechtsgebiet sind komplex und konfliktträchtig. Rechtssicherheit bringt nur Erfahrung, Kompetenz, Durchsetzungskraft und Tempo.
Sie sparen Zeit, Nerven und Geld.“
Albrecht Rüdele
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Auf dem Gebiet des privaten Baurechts begleiten wir umfassend die Vertragsgestaltung, die baubegleitende Betreuung (bei Baumängeln, Geltendmachung von Schadensersatz und Vertragsstrafen bei Bauverzug etc.), die Durchführung eines Beweisverfahrens bei Baumängeln. Darüber hinaus vertrete ich Bauherren bei der Prüfung von Architektenleistungen und Honoraren.
Ich vertrete Architekten und Ingenieure bei der Geltendmachung ihrer Honoraransprüche (VOB/BGB UND HOAI) vor Gericht, bei der Abwendung von Regressansprüchen aus den geplanten und überwachten Bauvorhaben.
Die wichtigsten Punkte: Grundstücksrechte, Abstände, Grenzbepflanzung, Lärm- und Schallschutz sowie die Abwehr von Baugenehmigungen.
Im Fokus des Öffentlichen Baurechts stehen Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, deren Nachbarn, Baugenehmigungsbehörden und Gemeinden. Tätig werden wir mit der Überprüfung und ggf. Anfechtung von Baugenehmigungen.