Meine Kanzlei hat 15 Jahre lang Forderungsbeitreibung unternommen. Monatlich ca. 2500 Fälle, weshalb weitreichende Erfahrung auf diesem Gebiet vorhanden ist. Ich begleite zum einen Menschen, die in der Falle Betrug und Abzocke feststecken, zum anderen Gläubiger, denen von Schuldnern überfällig gewordene Forderungen zustehen.
Die Kosten sind als Verzugsschaden geltend zu machen. Kosten, die durch die Beauftragung eines Inkassobüros entstehen, werden dagegen nach überwiegender Rechtsprechung nicht als Verzugsschaden anerkannt und müssen folglich vom Schuldner nicht beglichen werden, d.h. von Ihnen.
Gut informiert ist die halbe Niete.
Die Fernsehsendung des ZDF „Vorsicht Falle“ erörtert stets die neuesten Betrugsmaschen.
Halten Sie die Augen offen.